Di 26 Sep 2006
Ansichten oder Grundriss – was ist entscheidend …
Geschrieben von Thomas
in 1. Chronologisch, Euro-Massivbausatz
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… bei der Frage der Fenstergrösse. Es ist ja klar, dass es bei uns nicht mal eine Woche glatt laufen kann. So haben wir am Wochenende festgestellt, dass die Fenster im OG nicht dem entsprechen, was im Bauantrag auf den Ansichten gezeichnet wurde.
In den Ansichten des Bauantrages ist folgendes zu sehen:

Von was geht man also nun aus? Richtig – die Öffnung des bodentiefen Fensters und die des normalen Fensters sind gleich gross. In der Realität sieht das aber etwas anders aus:
Also haben wir unseren Bauträger – die Firma Euro-Massivbausatz GmbH darüber informiert und um Aufklärung gebeten. Als Antwort kam zurück (Kopie der original Mail):
“… entscheidend sind die Maße in den Grundrißzeichnungen der einzelnen Etagen. Dort steht in der DG-Zeichnung, daß die Wandöffnung neben den bodenlangen Elementen 90 x 90 cm ist. Diese Öffnung ist einschl. Aufsatzkasten zu verstehen, da das Fenstermaß aufgrund der Sturzhöhe ja nicht beliebig geändert werden kann. Das Fenster, daß dort eingebaut wurde, ist 90 x 90 cm. einschl. Rolladenkasten, und somit richtig lt. Wandöffnungsmaß…”
Dies sehe ich jetzt erstmal nicht so. Ich als privater Bauherr habe keine Ahnung was solche Maße bedeuten und schon gar nicht, wie sowas später aussieht. Jeder verlässt sich hier auf die Aussenansichten, sonst würde man diese ja nicht machen. Eine Ansicht dient meiner Meinung nach dazu, jemandem etwas zu veranschaulichen, was dieser sich so nicht vorstellen kann. Sind hier nun 2 Fenster unterschiedlich gross, so erwartet man auch, dass diese so geliefert werden.
Ich werde diesen Punkt jetzt erstmal weiter diskutieren und, wenn keine Einigung möglich, mich gegebenenfalls mit einem Anwalt in Verbindung setzen.
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