Do 1 Mrz 2007
Fristsetzung zur Mängelbehebung
Geschrieben von Thomas
in 5. Mängel, Euro-Massivbausatz
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Da der Bauträger auf die Übermittlung des Gutachtens vom Montag nur mit einer kurzen Mail reagierte, dass diese sich drum kümmern würden und eine Stellungnahme abgeben aber nichts weiter bisher passiert ist, habe ich diesem heute morgen eine Frist zur Behebung sämtlicher Baumängel genannt.
Dieser hat nun Zeit bis zum 31. März 2007 alle noch am Bau befindlichen Mängel zu beheben und das Haus in einem ordnungsgemäßen Zustand an mich zu übergeben. Andernfalls werde ich, wie in der Vergangenheit auch, wohl wieder einen Anwalt einschalten müssen.
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